AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Stand 1.1.2018

§ 1  Allgemeines & Geltungsbereich

(1)     Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden. Unsere vorliegenden Bedingungen werden spätestens durch Auftragserteilung bzw. Bestellung anerkannt. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

(2)     Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden werden, selbst bei deren Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird bei Vertragsabschluss ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2   Vertragsabschluss

(1)     Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Abbildungen, Muster und Beschreibungen dienen der Veranschaulichung; Gewichts- und Maßangaben stellen „Zirka“-Angaben dar und können, ebenso wie die farbliche Ausführung, im unwesentlichem Ausmaß  produktionsbedingten Schwankungen unterliegen (zB leichte Farbdifferenz oder sonstige unerhebliche Schwankungen zwischen verschiedenen Produktionsserien; jedenfalls aber keine Abweichungen, die den bestimmungsgemäßen Gebrauch beeinträchtigen). Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

(2)     Mit der Bestellung/ Auftragserteilung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Bei einer auf elektronischem Weg bestellten Ware werden wir den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar.

(3)     Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot des Kunden binnen 2 Wochen anzunehmen. Weiters behalten wir uns vor, die Annahme einer Bestellung – etwa auch nach Prüfung der Bonität des Kunden – abzulehnen. Bei Verbrauchern sind wir berechtigt, die Bestellung auf eine haushaltsübliche Menge zu begrenzen.

(4)     Sofern ein Verbraucher die Ware auf elektronischem Weg bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Wunsch per Email zugesandt.

§ 3   Lieferzeit

(1)     Angaben über voraussichtliche Lieferzeiten gelten, soweit rechtlich zulässig, als Wissenserklärungen und nicht als verbindliche Zusagen.  Die Lieferzeit besagt, welchen Zeitraum wir nach Vertragsabschluss und – im Falle einer auf den Kunden zugeschnittenen Auftragsproduktion zusätzlich Einlangen aller für unsere Vertragserfüllung erforderlichen Informationen – bis zur vereinbarungsgemäßen Bereithaltung zur Abholung bzw. beim Versendungskauf bis zur Übergabe an den Transporteur kalkulieren.

(2)     Teillieferungen sind zulässig.

§ 4   Vertragsrücktritt

(1)     Ein Kunde, der Unternehmer ist, ist berechtigt, unter schriftlicher Setzung einer Nachfrist von weiteren mindestens 2 Wochen seinen Vertragsrücktritt zu erklären, wenn ein mit ihm im Einzelfall ausdrücklich vereinbarter Liefertermin, aus welchem Grund auch immer, um mehr als 1 Woche überschritten werden sollte.

(2)     Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Verletzung einer in § 6 genannten Vertragsverpflichtung des Kunden, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

(3)     Wir sind weiters zum Vertragsrücktritt berechtigt, falls uns aufgrund höherer Gewalt, unsererseits nicht verschuldeter Lieferverzögerung unserer Zulieferer, (von uns) unverschuldeten behördlichen Maßnahmen, ebensolchen Mangels  an Roh-, Hilfs- oder Brennstoffen, Arbeitskampf oder ähnlichen zur Störung unseres Betriebs führenden Umständen eine Vertragserfüllung innerhalb der in Abs. 1 genannten Zeit nicht bzw. voraussichtlich nicht möglich sein sollte. Ebenso sind wir zum Vertragsrücktritt berechtigt, wenn uns sonstige nicht in unserer Sphäre liegende Umstände die bzw. eine weitere Vertragserfüllung unzumutbar machen sollten.

(4)     Jeder Vertragsrücktritt ist schriftlich zu erklären.

(5)     Das einem Kunden, der Verbraucher ist, bei Warenkauf im Fernabsatz gesetzlich zustehende Rücktrittsrecht bleibt hiervon unberührt. Der Kunde wird vor Vertragsabschluss hierüber gesondert informiert: Widerrufsbelehrung. In weiterer Folge stellen wir dem Verbraucher spätestens zeitgleich mit der Warenlieferung die Widerrufsbelehrung auf einem dauerhaften Datenträger (Email oder  schriftliche Beilage zur Warenlieferung) zur Verfügung.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1)     Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

(2)     Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf  eigene kosten regelmäßig durchzuführen. Der Kunde ist weiters, sofern er Unternehmer ist, verpflichtet, die ihm gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware auf seine Kosten in angemessenem Rahmen gegen Risiken zu versichern, zumindest gegen Beschädigung/ Zerstörung/ Verlust durch Brand, Diebstahl, und Vandalismus.

(3)  Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware.

(4)     Der Kunde verpflichtet sich weiters, uns seinen eigenen Anschriftenwechsel unverzüglich anzuzeigen. Gleiches gilt für Fälle eintretender Zahlungsunfähigkeit und bei Unternehmern im Falle der Änderung von Rechtsform und/ oder Firma.

(5)     Falls der Kunde Unternehmer ist, ist er berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen und verpflichtet sich einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder auf seinen Fakturen anzubringen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer solange zur Einziehung der Forderung ermächtigt, als er seiner Zahlungspflicht uns gegenüber vereinbarungsgemäß nachkommt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

(6)     Der Kunde hat uns binnen einer Frist von 2 Wochen nach schriftlicher Aufforderung alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen (ihm zurechenbaren) Verstoß gegen die in Abs. 1 bis 5 genannten Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche und Gestaltungsrechte unsererseits bleiben hiervon unberührt.

(7)     Eine etwaige Ver-/Bearbeitung der Ware durch den Kunden bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Ver-/Bearbeitung der Ware durch den Kunden etwaige bestehende Herstellergarantien und behördliche bzw. gesetzliche Zulassungen (zB. Homologation eines sicherheitsrelevanten Produktes) ungültig werden können. Erfolgt eine Verarbeitung der Ware, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt wird.

§ 6 Vergütung

(1)     Unsere Preise sind Tagespreise und gelten bis auf Widerruf. Preisangaben sind freibleibend.
Für Verbraucher gilt: Im Preis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Für Kunden, die Unternehmer sind, gilt: Im Preis ist die gesetzliche Umsatzsteuer nicht enthalten. Alle Zahlungen sind in A-2345 Brunn am Gebirge zu leisten.

(2)   Unsere Preise gelten immer „ab Werk“; beim Versendungskauf versteht sich der Preis zuzüglich anfallender Kosten für Verpackung, Versand und einer ggf. vom Kunden gewünschten Versicherung.

(3)     Der Kunde kann den Preis per Nachnahme oder Überweisung leisten. Wir behalten uns das Recht vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen oder Vorauszahlungen als Bedingung für die Auftragsannahme zu machen.

(4)     Falls nicht anders vereinbart, verpflichtet sich der Kunde, den Preis der Ware im Voraus zu zahlen.

(5)     Im Falle von Zahlungsverzug hat der Verbraucher Verzugszinsen in Höhe von 9% zu bezahlen, der Unternehmer hingegen Verzugszinsen in Höhe von 9,2% über dem Basiszinssatz. Wir behalten uns vor, dem Unternehmer gegenüber ggf. einen höheren Verzugszinssatz nachzuweisen und geltend zu machen.

(6)   Der Kunde ist verpflichtet, uns zusätzlich alle notwendigen, in angemessenem Verhältnis zur betriebenen Forderung stehenden Kosten, die uns für zweckentsprechende außergerichtliche Betreibungs-/ Einbringungsmaßnahmen entstanden sind, zu ersetzen.

(7)  Der Kunde, der Verbraucher ist, hat ein Recht zur Aufrechnung nur im Falle unserer Zahlungsunfähigkeit oder hinsichtlich etwaiger Gegenforderungen, wenn diese im rechtlichen Zusammenhang mit seiner Zahlungspflicht uns gegenüber stehen, gerichtlich festgestellt oder durch uns anerkannt worden sind. Der Kunde, der Unternehmer ist, ist  nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt.

§ 7 Gefahrübergang

(1)   Erfüllungsort ist A-2345 Brunn am Gebirge. Die Gefahr des zufälligen Unterganges bzw. der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den Kunden auf diesen über, beim Versendungskauf jedoch – sofern der Kunde Unternehmer ist - mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalt.

(2)     Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.

§ 8 Kundenpflichten bei Transportschäden (Versendungskauf)

Im Falle eines sichtbaren Transportschadens bzw. Beschädigung des Transportbehältnisses verpflichtet sich der Kunde, sich den Zustand der Sendung sofort bei Übernahme vom Zusteller auf dem Frachtbrief, in Ermangelung eines solchen jedoch schriftlich, bescheinigen zu lassen, und uns diese Bescheinigung auf Anforderung hin unverzüglich zuzusenden.

§ 9 Gewährleistung

(1)     Für Kunden, die Verbraucher sind, gilt:

         Es steht Ihnen ein gesetzliches Gewährleistungsrecht bei Mangelhaftigkeit der gelieferten Ware zu. Die maßgeblichen Gewährleistungsansprüche und –fristen richten sich nach den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.

(2)     Für Kunden, die Unternehmer sind, gilt:

         Die gelieferte Ware ist unverzüglich auf Mängel zu untersuchen und uns diese unverzüglich schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen.

         Verdeckte Mängel sind uns innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

         Die Gewährleistungsfrist wird auf ein Jahr verkürzt.    

         Im Falle der Mangelhaftigkeit leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Verbesserung oder Austausch.

         Den Kunden trifft die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

(3)     Wir geben gegenüber unseren Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab. Etwaige Herstellergarantien bleiben davon unberührt.

(4)    Die Gewährleistung erlischt, wenn andere als von uns autorisierte Dritte Bearbeitungen und/oder Veränderungen einschließlich vorgebliche Reparaturen durchführen sollten.

(5)    Gleiches gilt im Falle der Weiterverarbeitung der Ware. Mangels anderweitiger Zusicherung besteht der bestimmungsgemäße Zweck unserer Waren ausschließlich darin, je nach ihrer Art und Beschaffenheit ge- und/oder verbraucht zu werden, ihre Tauglichkeit zu einer Weiterverarbeitung stellt hingegen keine gewöhnliche Eigenschaft dar.

(6)    Fracht- bzw. Fahrtkosten gehen auch im Gewährleistungsfall zu Lasten des Kunden.

(7)    Gewährleistungsansprüche berechtigen einen Unternehmer nicht zur Zurückhaltung seiner vertraglich geschuldeten Leistung.

§ 10 Haftungsbeschränkung und –freistellung

(1)     Außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes beschränkt sich unsere Haftung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen.

(2)     Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Personenschäden.

Gegenüber Verbrauchern gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen weiters nicht bei Schäden an uns zur Bearbeitung übergebenen Sachen.

(3)     Sofern der Kunde Unternehmer ist, obliegt ihm die Beweislast für das Vorliegen sämtlicher, unsere Haftung begründende Voraussetzungen einschließlich des Nachweises uns zurechenbaren Verschuldens, grober Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz.

(4)     Die Verjährungsfrist für besondere Rückgriffs-Ansprüche gemäß § 933b Abs.2 ABGB („Händlerregress“) wird auf 3 Jahre nach Erbringung unserer ursprünglichen Leistung (Warenlieferung an unseren Kunden, der Wiederverkäufer ist), verkürzt.

(5)     Wir haften nur für eigene Inhalte auf der Website unseres Online-Shops. Soweit wir mit Links den Zugang zu anderen Websites ermöglichen, sind wir für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Wir machen uns die fremden Inhalte nicht zu Eigen. Sofern wir Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhalten, werden wir den Zugang zu diesen Seiten unverzüglich sperren.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1)     Es gilt das österreichische Recht.

Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat, entzogen wird.

(2)     Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für unseren Sitz örtlich und sachlich zuständige Gericht vereinbart.

Wenn der Kunde ein Verbraucher ist, gilt dieser Gerichtsstand nur dann als vereinbart, wenn der Kunde in diesem Gerichtssprengel seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.

(3)     Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

 

 

 

 


 Technische Umsetzung: IronShark GmbH / www.ironshark.de

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